Wissenswertes

Unser Ziel ist es, Ihnen bei Ihren Anliegen so schnell wie möglich weiterzuhelfen. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Infos, Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Melden Sie sich dafür einfach per E-Mail (info@mkfzsv.de) oder Telefon (+49 40 573 087 36).

Abrechnungsmöglichkeiten 

Technischer Totalschaden

Ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustandes aus technischen Gründen nicht möglich, so wird dies als technischer Totalschaden bezeichnet. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges für die Entschädigung maßgebend.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Es handelt sich dann um einen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten bzw. die Schadenhöhe höher ist als der Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges. Demzufolge ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustandes wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Fiktive Abrechnung

Bei einer fiktiven Abrechnung wird von der Versicherung, der Geldbetrag festgelegt, der zur Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands benötigt wird. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Kostenvoranschlags, Kfz-Gutachtens oder Kurzgutachtens ohne Vorlage einer Reparaturrechnung.

Konkrete Abrechnung

Bei einer konkreten Abrechnung erfolgt die Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustandes durch eine Reparatur. Nach Wiederherstellung ist die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung vorzulegen.

Wichtige Begrifflichkeiten

Der Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Anspruchsteller zu erbringen hat, um ein gleichwertiges und damit unfallfreies Kraftfahrzeug zu erwerben. Der Sachverständige ermittelt sich den Wiederbeschaffungswert nach gesetzlichen Bestimmungen im Umfeld des Anspruchstellers.

Der Restwert

Beim Restwert handelt es sich um den Wert, den der Anspruchsteller bei Inzahlunggabe seines Kraftfahrzeuges bei einem Gebrauchtwagenhändler erhalten kann, der vor allem bei einem Totalschaden eines Kraftfahrzeuges von Wichtigkeit ist. Sobald der Sachverständige einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden feststellt, sind Restwertangebote und damit ein Restwert für das beschädigte Kraftfahrzeug einzuholen.

Wertminderung

Bei der Wertminderung handelt es sich um einen erstattungsfähigen Schaden, der insbesondere bei Neuwagen von Bedeutung ist. Falls ein Neuwagen im Falle eines Verkehrsunfalls beschädigt wurde, ist das Kraftfahrzeug nicht mehr unfallfrei. Bei einem nicht unfallfreien Neuwagen wird bei späterem Verkauf im Vergleich zu Kraftfahrzeugen ohne Vorschäden ein geringerer Erlös erzielt. Darüber hinaus kann bei älteren Fahrzeugen ein merkantiler Minderwert berücksichtigt werden.

Nutzungsausfall

Falls der Besitzer eines Kraftfahrzeuges aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht die Möglichkeit hat, sein – beschädigtes – Kraftfahrzeug zu nutzen und damit auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen muss, wird von der Versicherung des Unfallgegners eine Entschädigung für den „Nutzungsausfall“ gefordert.

Was tun beim Unfall?

Unfallstelle absichern und gegebenenfalls erste Hilfe leisten

  • Polizei (110) oder Feuerwehr (112) verständigen
  • Den Unfallort nicht verlassen

Beweise sichern

  • Unfallort
  • Unfallhergang
  • Unfallzeugen

Kontaktdaten vom Unfallverursacher dokumentieren

  • Führerschein
  • Kennzeichen
  • Versicherungsnummer

FAQ – Häufig gestellte Fragen

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Was ist ein Kfz-Sachverständiger?

Ein KFZ Sachverständiger ist ein Experte für Kraftfahrzeuge, der Schäden an Fahrzeugen begutachtet, Wertgutachten erstellt und technische Beratungen durchführt· Seine Aufgaben umfassen die Bewertung von Unfallschäden, die Ermittlung von Fahrzeugwerten und die Untersuchung technischer Mängel.

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Wann sollte ich einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen?

Sie sollten einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren und ein unabhängiges Gutachten benötigen, um den Schaden zu bewerten, oder wenn Sie den Wert eines Fahrzeugs ermitteln möchten, beispielsweise beim Kauf oder Verkauf.

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Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall unbedingt beachten?

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Geben Sie vor Ort niemals Ihre Unfallschuld zu.
  • Lassen Sie die Abwicklung des Unfalls nicht durch Dritte übernehmen.
  • Nehmen Sie keine Unfallhilfe an, bei der Sie Ihre Schadensersatzansprüche abtreten müssen.
  • Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung, etwa zur Wahl der Werkstatt oder des Gutachters.
  • Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner noch von dessen Versicherung beeinflussen.
  • Wenden Sie sich am besten direkt an uns!

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Wie finde ich einen qualifizierten KFZ Sachverständigen?

  • Empfehlungen von Freunden, Familie oder Ihrer Autowerkstatt.
  • Online-Verzeichnisse und Bewertungsportale.
  • Fachverbände und Organisationen wie der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK).

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Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

In der Regel trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Bei Eigenverschulden oder anderen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen oder gegebenenfalls mit Ihrer eigenen Versicherung klären.

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Was sollte ich zum Termin mit dem KFZ Sachverständigen mitbringen?

Für den Termin mit dem KFZ Sachverständigen sollten Sie folgende Unterlagen und Informationen bereithalten:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
  • Unfallbericht und ggf. polizeiliche Unfallaufnahme.
  • Versicherungsdaten.
  • Vorhandene Fotos des Schadens.
  • Reparaturrechnungen und Wartungsnachweise.

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Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Schadens und der Verfügbarkeit des Sachverständigen ab. Ein einfaches Unfallgutachten kann innerhalb weniger Tage erstellt werden, während komplexere Gutachten bis zu eine Woche in Anspruch nehmen kann.

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Welche Qualifikationen sollte ein KFZ Sachverständiger haben?

Ein qualifizierter KFZ Sachverständiger sollte eine Ausbildung im Bereich Fahrzeugtechnik oder ähnlichen Bereichen sowie umfangreiche Erfahrung in der Schadensbewertung und Fahrzeugbewertung haben. Zertifikate von anerkannten Fachverbänden oder Institutionen können zusätzlich ein Hinweis auf die Kompetenz sein.

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Welche Rechte habe ich im Schadensfall?

Im Schadensfall haben Sie folgende Rechte:

  • Sie können frei wählen, welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen möchten.
  • Sie haben die freie Wahl des Gutachters.
  • Sie entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren lassen möchten oder nicht.
  • Falls Sie sich für eine Reparatur entscheiden, können Sie die Reparaturwerkstatt frei wählen.
  • Während der Reparatur steht Ihnen entweder ein Mietwagen zu oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung.

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Welche Ansprüche habe ich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie folgende Ansprüche:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz bei Verdienstausfall
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten
  • Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Ersatz für Haushaltsführungsschaden
  • Ansprüche in Bezug auf Unterhaltsverpflichtungen.